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Beitragsbild: Symbolfoto © Adobe Stock

11. Februar 2021

Keine Öffnungsperspektive für Tourismusbranche

Auszahlung der Überbrückungshilfen III soll zeitnah beginnen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich beim Bund-Länder-Treffen auf eine Verlängerung des bestehenden Lockdowns bis zum 7. März 2021 verständigt. Eine Öffnungsperspektive für die Tourismusbranche gibt es auch darüber hinaus bislang nicht. Unternehmen können jedoch in den nächsten Tagen auf erste Gelder aus den Überbrückungshilfen III hoffen.

Die Hilfen könnten seit dem 10. Februar beantragt werden, heißt es in dem Beschlusspapier der Runde. Bereits in den kommenden Tagen könne dann mit der Auszahlung der Abschlagszahlungen begonnen werden, die monatlich bis zu 100.000 Euro betragen können.

Auch erste Öffnungsschritte wurden in Aussicht gestellt, allerding überwiegend unter verschärften Bedingungen. Während Friseure am 1. März wieder öffnen sollen und das weitere Vorgehen bei Schulen und Kitas den Ländern überlassen wird, sollen die Länder weitergehende Öffnungsschritte erst bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vornehmen. Als erstes sollen dann der Einzelhandel, Museen und Galerien wieder öffnen dürfen. Bisher war immer eine Sieben-Tage- Inzidenz von unter 50 als Ziel genannt worden.

Aktuell keine Perspektive für Tourismusbranche

Zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Hotelgewerbe heißt es lediglich, um Bürgern und Unternehmen Planungssicherheit zu geben, arbeiteten „Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie“. Hierzu soll es erneut eine Arbeitsgruppe mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun, und den Leitenden der Staats- und Senatskanzleien der Länder geben. Aktuell fordern Merkel und die Ministerpräsidenten jedoch dazu auf, weiterhin nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu unterlassen. Dies gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Für Länder bzw. Landkreise, die aufgrund ihrer hohen Inzidenz Schwierigkeiten haben, unter eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner zu kommen, sollen Länder und Landkreise weitere umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen zum Infektionsschutz ergreifen.

Am 3. März wollen Kanzlerin und Ministerpräsidenten zu erneuten Beratungen zusammenkommen.

Das gesamte Beschlusspapier gibt es hier: www.bundesregierung.de

Quelle: Tourismus NRW, Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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