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Eckdaten zur Überbrückungshilfe III

Vector of a small businessman supported by unknown investor bridging the gap in his career path

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert mit zwei weiteren Dokumenten über die Überbrückungshilfen III.

>>>>Term Sheet Überbrückungshilfen III

>>>>Anlage zum Term Sheet

ergänzend dazu ein vom BMWi veröffentlichtes Informationspapier mit Erläuterungen zu den Vereinfachungen und Erhöhungen der Überbrückungshilfen.

>>> Erläuterungen zu den Überbrückungshilfen

Auf der Website des BMWi sind Informationen zu den Beschlüssen abrufbar unter folgendem Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html


Nachfolgend noch eine zusammenfassende Darstellung des BMWi zu Ihrer Information:

“Das Wichtigste im Überblick:

Neustarthilfe: Für Soloselbständige wird eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) in Höhe von 50 Prozent des Referenzumsatzes in einer Gesamthöhe von bis zu 7.500 Euro gewährt, sofern keine sonstigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.

Für die Überbrückungshilfe III gelten weiterhin die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Die Bundesregierung setzt sich bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) ein. Hier finden Sie umfassende FAQ zu Fragen des Verhältnisses zwischen nationalen Corona-Hilfen und dem EU- Beihilfenrecht.

(Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, 20.01.2021)

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