Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick – November- und Dezemberhilfe im Überblick – Übersicht zu den aktuellen Regelungen

Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind.
Um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu unterstützen, die in der Corona-Pandemie von Schließungen und massiven Umsatzrückgängen betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Palette der zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen ausgeweitet.
Schon bisher gibt es für diejenigen Unternehmen, die bereits seit dem 2. November 2020 bundesweit geschlossen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“). Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates beträgt. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.
Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III. Sie steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.
Weitere Infos unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert mit zwei weiteren Dokumenten über die Überbrückungshilfen III.
>>>>Term Sheet Überbrückungshilfen III
ergänzend dazu ein vom BMWi veröffentlichtes Informationspapier mit Erläuterungen zu den Vereinfachungen und Erhöhungen der Überbrückungshilfen.
>>> Erläuterungen zu den Überbrückungshilfen
Auf der Website des BMWi sind Informationen zu den Beschlüssen abrufbar unter folgendem Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
November- und Dezemberhilfe im Überblick
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober beziehungsweise 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung bis einschließlich 31. Oktober 2020 gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
>>> Weiterführender Link zu häufigen Fragen und Antworten zu den verschiedenen Leistungen im Rahmen der Überbrückungshilfe und der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe).
Quelle: www.bmwi.de
Die aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz:
Aktuelles von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen…
Aktuelle CoronaSchVO (Veröffentlichung am 21. Januar 2021):
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 25. Januar 2021
- Änderungsverordnung zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig bis 24. Januar 2021
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung – gültig seit 18. Dezember 2020
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat eine “Lockerungsseite” mit Mustervorlagen, Aushängen und weiteren Informationen eingerichtet.
>>> Zur Übersichtsseite: Gesetze, FAQs, Aushänge und mehr!
Aktuelles von der Landesregierung Rheinland-Pfalz…
Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:
>>>15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021)
Hier finden Sie die aktuelle Auslegungshilfe.
Übersicht Hygienekonzepte: >>> Hygienekonzepte
Hinweise zu Finanzhilfen finden Sie auf dieser Übersichtsseite.
Quelle und weitere Hinweise bei der >>> IHK Trier.
Aktuelle Situationen der nationalen und internationalen Risikogebiete:
National:
- Tagesaktuelle Übersicht des ADAC zu Beherbergungsverboten für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots
- Der Tourismus-Wegweiser zeigt die relevanten Regelungen in Deutschland. In insgesamt 45 Rubriken wird die aktuelle Lage im Bundesland Ihrer Wahl erläutert.
International:
- Tagesaktuelle Übersicht des ADAC zu Reisewarnungen und Corona-Risikogebieten weltweit
- Robert-Koch-Institut (RKI): Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte – Hinweise der jeweiligen touristischen Dachverbände für:
Beherbergung
- Hotel und Gaststätten: » Informationen des DEHOGA-Bundesverbandes zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes in Deutschland sowie die Informationen und Checklisten der DEHOGA-Landesverbände
- Ferienwohnungen/-häuser: » DTV-DFV-Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten
- Campingplätze: » BVCD-Handlungsempfehlungen für Campingunternehmer zur Wiedereröffnung von Camping-und Wohnmobilstellplätzen in Deutschland
- Jugendherbergen: » Hygienemanagement in Jugendherbergen
- Urlaub auf dem Bauernhof: » Checkliste Betriebliche Maßnahmen für einen Re-Start im Landtourismus
Touristische Angebote vor Ort
- Touristinformationen: » DTV-Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung der Touristinformationen in Corona-Zeiten
- Gästeführungen: » BVGD-Leitfaden für die Wiederaufnahme von Gästeführungen
- Wanderdestinationen: » Corona-Wegweiser des Deutschen Wanderverbandes
- Raddestination: Verhaltens- und Schutzempfehlungen » für Teilnehmer geführter Radtouren, » für Radausflüge & -reise und » für DMOs und Routenbetreiber
- Kanutourismus: » Wiederaufnahme von kanusportlichen Angeboten – Stratgie- und Maßnahmenpapaier zur Dürführung von Kanuvermietungen währender der Corona-Pandemie des Bundesverbandes Kanu e.V. (BVKanu)
- Freizeitparks: » Handlungsleitlinien für die Wiedereröffnung von Freizeitparks des VDFU
- Freizeitbäder und Thermen: » Zwei-Stufen-Plan der European Waterpark Association e.V. zur Wiederinbetriebnahme von Freizeitbädern und Thermen
Veranstaltungen & Messen
- Veranstaltungen: » Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID-19. Handlungsempfehlung des Research Institute for Exhibition and Live-Communication
- Messen: » Vorschläge der deutschen Messewirtschaft zur Wiederaufnahme und Durchführung von Messen am Messestandort Deutschland
Mobilität
Allgemeine Hinweise touristischer Dachverbände:
Hinweise der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) und der beiden touristischen Landesorganisationen:
Weiterhin sind aktuelle und medizinische Informationen zum Coronavirus auf den Internetseiten der zuständigen Institutionen zu finden:
- Robert Koch Institut
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Weitere Hinweise seitens des Bundes und der Bundesländer:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Überblick für Unternehmen des Bundeswirtschaftsministeriums (inkl. Corona-Hotline für Unternehmen)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Spezielle Informationen zu NRW des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
- Informationsportal zum Corona-Virus des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
Grafik: Die Situation in den Landkreisen
Eine neue Karte des „Tagesspiegels“ aus Berlin zeigt die aktuellen Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Die Daten lassen sich nach Anzahl der gemeldeten Fälle und je 100.000 Einwohner sortieren. Das Besondere: Quelle ist für diese Daten nicht das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern eine aufwendige Abfrage der jeweiligen Websites der Landkreise und anderer Quellen aus der Region. Die Daten unterscheiden sich von den offiziellen Daten des RKI, sind meist höher – weil die Daten dort beispielsweise am Wochenende vereinzelt nicht aktualisiert wurden.
Corinavirus-Infektionen nach Landkreisen (Kartenanwendung, Quelle: „Tagesspiegel“)
COVID-19 Dashboard Landkreise in Deutschland (Kartenanwendung, Quelle: RKI)
COVID-19 Dashboard weltweit (Kartenanwendung der Johns-Hopkins-Universität)
Coronavirus-Fälle in Deutschland (Kartenanwendung der Funke-Mediengruppe)
Beiträge im Zusammenhang der Corona-Pandemie in der Übersicht…
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Stand: 22. Januar 2021, 13:00 Uhr
Schade das hier eine veraltete Verordnung für Rheinland-Pfalz gezeigt wird!!
wir haben ja schon die neunte Bekämpfungsverordnung vom 04.Juni !!
Sehr geehrte Frau Ibig,
vielen Dank für Ihren Hinweis: wir haben die 9. Verordnung für Rheinland-Pfalz gerade ergänzt und den Beitrag aktualisiert.
Die 8. Verordnung gilt bis 9. Juni – die 9. Verordnung (datiert auf den 4. Juni) greift ab dem 10. Juni.
Viele Grüße,
Stephan Kohler
Guten Tag,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie an den geeigneten Stellen und bei Gesprächen mit relevanten Entscheidern sowie der Presse auf den Umstand hinweisen könnten, dass alle Privatvermieter hinsichtlich der Novemberhilfe leer ausgehen. Ihnen wird die touristische Vermietung zwar ebenso versagt, wie allen anderen Beherbergungsbetrieben, Unterstützung erhalten sie jedoch nicht. Einer Studie zufolge werden mit touristischen Privatvermietungen ca. 5 Mrd€ generiert. Viele Privatvermieter betreiben das Geschäft ohne Gewerbeanmeldung zur Absicherung Ihrer Altersversorgung und versteuern regelgerecht unter V+V. Auch die Antragshürde, dass mindestes 51% der Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen müssen, ist eher als Abwehrmechanismus zu sehen. Die Politik hat stets die Eigenvorsorge für das Alter propagiert. Jetzt läßt man diese Leute im Regen stehen.