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20. Januar 2021

Hilfen für Unternehmen sollen ausgeweitet werden

Lockdown wird zunächst bis 14. Februar fortgesetzt

Angesichts der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns und der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für Unternehmen werden die sogenannten Überbrückungshilfen III noch einmal angepasst. Das geht aus dem Beschlusspapier zu den Verhandlungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder hervor. Demnach sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich angehoben werden. Die Bundesregierung will sich angesichts der langen Krisendauer zudem bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, die beihilferechtlichen Höchstsätze anzuheben.

Die Auszahlung der Hilfsgelder soll dem Papier zufolge beschleunigt werden. Dazu will der Bund die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder sollen die regulären Auszahlungen verantworten. Im Februar sollen dem Plan nach Abschlagszahlungen aus den Überbrückungshilfen III fließen, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder sollen im März erfolgen. Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die Anspruch auf Corona-Hilfen haben und einen entsprechenden Antrag gestellt haben, soll bis Ende April ausgesetzt werden.

Homeoffice und weitere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Darüber hinaus verständigten sich Bundeskanzlerin und Länderchefs auch auf eine Ausweitung der Arbeit im Homeoffice. Arbeitgeber sollen dies ihren Beschäftigten nun überall dort ermöglichen müssen, wo die Tätigkeiten es zulassen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums soll bis zum 15. März gelten. In diesem Zusammenhang nicht unwichtig: Bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sollen rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Dadurch können Kosten für Computerhardware und –software zur Dateneingabe und –verarbeitung künftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.

Wo weiterhin Präsenz erforderlich ist, müssen Arbeitgeber weiterhin für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sorgen und dort, wo ein Abstandhalten nicht möglich ist, medizinische Masken zur Verfügung stellen. Um darüber hinaus Kontakte weiter zu reduzieren, werden Unternehmen aufgefordert, wo immer möglich flexible Arbeitszeiten so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen im ÖPNV entzerrt wird. Im ÖPNV sowie in Geschäften wird ebenso wie teilweise m Arbeitsplatz das Tragen medizinischer Masken vorgeschrieben.

Öffnungsstrategie soll erarbeitet werden

Die beschlossenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 14. Februar 2021. Kurz davor wollen Bundeskanzlerin und Länderchefs erneut zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Kanzleramtsminister Helge Braun und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Das gesamte Beschlusspapier der Bund-Länder-Beratungen findet sich hier: www.bundesregierung.de.

Einzelheiten zu den Überbrückungshilfen finden sich hier: www.bmwi.de.

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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