Zur Einigung innerhalb der Bundesregierung über die Vereinfachung der Überbrückungshilfe III sagt Bundeswirtschaftsminister Altmaier:
„Ich freue mich sehr, dass eine Einigung innerhalb der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe III erzielt werden konnte. Ich hatte hierzu in den vergangenen Tagen verschiedene Vorschläge vorgelegt und freue mich, dass schnell eine Einigung gelungen ist. Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen. Auch gibt es künftig nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Wichtig für den Einzelhandel ist die Anerkennung weiterer Kostenpositionen. So werden Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Auch können Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.”
Wesentliche Punkte der Einigung zur Vereinfachung der Überbrückungshilfe III umfassen:
Für die Überbrückungshilfe III gelten weiterhin die Vorgaben des EU-Beihilferechts.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie