Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben weitere Details zu den angekündigten Dezemberhilfen sowie zu den Überbrückungshilfen III genannt. Danach sollen die Dezemberhilfen grundsätzlich so gestaltet werden wie bereits die Novemberhilfen. Wann die Antragstellung beginnt, ist allerdings noch unklar. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen soll für November und Dezember erleichtert, das Fördervolumen insgesamt ausgeweitet werden.
So können Betriebe, die nicht von den November- und Dezemberhilfen profitieren, aber im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten, Überbrückungshilfen beantragen. Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro pro Monat auf 200.000 Euro pro Monat angehoben. Soloselbständige ohne hohe Fixkosten können eine sogenannte Neustarthilfe von einmalig bis zu 5.000 Euro beantragen. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird zudem um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen erweitert. Sonderregelungen gibt es darüber hinaus für Reisebüros sowie Betriebe aus der Veranstaltungs- und Kulturbranche.
Die gesamte Pressemitteilung der beiden Ministerien: www.bmwi.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag