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30. Oktober 2020

Außerordentliche Coronahilfen im Lockdown

Im Zusammenhang mit dem Lockdown-Beschluss hat der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro für Unternehmen angekündigt, die ab 2. November temporär schließen müssen.

Die Wirtschaftshilfe soll sich als einmalige Kostenpauschale für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf bis zu 75 Prozent des Umsatzes belaufen. Aufgefangen werden sollen dadurch vor allem Fixkosten. Bezugsgröße ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019; gezahlt wird die Hilfe für jede angeordnete Lockdown-Woche. Soloselbständige haben die Wahl, als Bezugsrahmen auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Wichtig: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Darüber hinaus hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits in der vergangenen Woche die Überbrückungshilfen III angekündigt. In diesem Paket soll endlich auch der Unternehmerlohn, wie vom DTV gefordert, berücksichtigt werden. Der Start ist allerdings erst im Januar geplant. Der DTV setzt sich dafür ein, dass die Überbrückungshilfen III noch im November beginnen und Bund und Länder den Rettungsmaßnahmen für die Branche absoluten Vorrang einräumen.

» Weitere Informationen

Quelle: Newsletter Deutscher Tourismusverband (DTV) e.V.


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Autor(in): Stephan Kohler
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