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26. August 2020

Große Koalition beschließt weitere Unterstützung für Unternehmen

Beschlüsse zu Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und Insolvenzen

Die Spitzen der Großen Koalition in Berlin haben sich auf die Verlängerung diverser Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Pandemie verständigt. So sollen die Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen nun bis Ende des Jahres laufen. Zuvor war ein Auslaufen für Ende August vorgesehen gewesen. Zudem soll der Bezug von Kurzarbeitergeld von maximal 12 auf bis zu 24 Monate verlängert werden können. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Die Ausweitung gilt jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2021. Sozialversicherungsbeiträge sollen für die Zeit der Kurzarbeit teilweise oder komplett erstattet werden. Auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds ist weiterhin vorgesehen.

Daneben sollen auch aktuelle Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert werden, um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern. Die Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung soll demnach bis Ende des Jahres ausgesetzt bleiben. Künstler, Kleinselbständige und Kleinunternehmer sollen zudem nun bis zum 31. Dezember 2021 erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten.

Der DRV begrüßte die Verlängerung der Überbrückungshilfen, forderte jedoch noch Anpassungen im Detail. Ähnlich äußerte sich der BTW.

Weitere Informationen: www.cdu.dewww.spd.dewww.btw.de und www.drv.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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