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26. Mai 2020

Wissing: Erleichterungen für Gastronomie – Hygienekonzept aktualisiert

Ab dem 27. Mai gilt die neue 8. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Sie enthält auch Erleichterungen für die Gastronomie. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Die gemeinsam mit den Branchen-Verbänden erarbeitete Handreichung zu Hygieneregeln für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wurde entsprechend aktualisiert.

„Mit Blick auf die positive Entwicklung der Infektionszahlen können wir zwei Wochen nach Öffnung der Gastronomie-Betriebe behutsam weitere Lockerungen ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Die Handreichung zur Information der Branche haben wir entsprechend aktualisiert.“

Nach der neuen 8. Corona-Bekämpfungsverordnung ist der Thekenverkauf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Buffets wie beispielweise beim Frühstück in Hotels können wieder angeboten werden, wenn die Speisenabgabe über Service-Personal erfolgt („bedientes Buffet“). Auch Biergärten können wieder über ihre Theken verkaufen. Zudem dürfen Gastronomie-Betriebe bis 22.30 Uhr öffnen und auch die Begrenzung von sechs Personen an Tischen im Außenbereich entfällt.

Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. Demnach gilt bspw. weiterhin die Zuordnung der Gäste an Tische (‚Wait to be seated‘ o.ä.) und die Aufnahme der Kontaktdaten.
Die aktuelle Handreichung finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/2020.05.26_Hygieneregeln_Gastronomie.pdf

Wissing erinnerte daran, dass der Gesundheitsschutz nach wie vor Priorität habe. Die Lockerungen seien zum jetzigen Zeitpunkt aber möglich und damit auch nötig. Die Landesregierung bewerte die Situation stetig. Ein verändertes Infektionsgeschehen müsse dazu führen, bestehende Regelungen anzupassen. „Wir wollen unseren Unternehmen eine Perspektive geben, aber dies kann und darf nicht zulasten der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger gehen“, unterstrich Wissing.

Die zu Grunde liegende 8. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab 27. Mai. Sie finden sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/8._Bekaempfungsverordnung/8._CoBeLVO.pdf

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP 


>>> Link zur aktuellen Übersicht inkl. Informationen zu Lockerungen und Wiederöffnungen…


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Autor(in): Stephan Kohler
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Ein Kommentar

Kommentare




  1. Klein sagt:

    Wie einfach kann man es sich doch machen! Mal eben ein paar Leute mehr einstellen damit alle Regeln eingehalten werden können, die Buchungen liegen immer noch auf Eis und die Mehrzahl der Gäste (siehe meinen Kommentar auf Facebook unter Hotel Europa Eifel) denken garnicht daran mit Mundschutz und Desinfektionsmitteln in den Urlaub zu fahren, auch nicht in Deutschland. Es ist im Moment billiger den Betrioeb ruhen zu lassen als mit den ganzen Auflagen wegen fehlender Gäste den Betrieb an die Wand zui fahren. Die Theorie ist was für Sesselp….., die sollten mal rausgehen und sich das Dilemma vor Ort anschauen, aber wer verlässt schon gerne seinen warmen Sessel?

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