Ab 11. Mai wird es neben Abhol-/Lieferservices wieder “normale” Gastronomie in NRW geben. Alle Gaststätten, auch Kneipen und Cafés, dürfen öffnen. Hotels dürfen private Gäste in der dann folgenden Woche wieder beherbergen. Bars, Clubs und Diskotheken müssen leider weiterhin geschlossen bleiben.
Der DEHOGA Nordhein-Westfalen hat eine “Lockerungsseite” mit Mustervorlagen, Aushängen und weiteren Informationen eingerichtet.
Folgend finden Sie die neue Verordnung, die für Gastronomie und Hotellerie von besonderer Bedeutung ist.