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23. April 2020

Mittelfreigabe aus den laufenden EU-Strukturfonds ab 24. April beschlossen

Der Rat der Europäischen Union hat einen zweiten Rechtsakt zur Änderung der Regeln für die Verwendung der EU-Strukturfonds verabschiedet, die der EU-Kohäsionspolitik zugrunde liegen. Diese Änderungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Ressourcen auf krisenbezogene Operationen umzulenken.

Der Verordnungsvorschlag (Coronavirus-Reaktions-Investitionsinitiative Plus) wurde im schriftlichen Verfahren weniger als drei Wochen nach Vorlage des Vorschlags durch die Europäische Kommission verabschiedet. Das Europäische Parlament gab seine Zustimmung am 17. April, die Regelung tritt am kommenden Freitag, 24. April in Kraft.

Das zweite Paket wirtschaftlicher Massnahmen führt eine Flexibilität ein, um eine vollständige Mobilisierung aller nicht genutzten Fördermittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu ermöglichen. Es soll den Mitgliedsstaaten helfen, u.a. mehr

Ressourcen für KMU und Kurzarbeitsprogramme zu aktivieren und zu kanalisieren. Die Maßnahmen können zu hundert Prozent aus EU-Mitteln finanziert werden.

Das erste Paket der Coronavirus Response Investment Initiative bestand aus drei Hauptelementen: etwa 8 Milliarden Euro an sofortiger Liquidität, um die europäischen öffentlichen Investitionen auf bis zu 37 Milliarden Euro zu beschleunigen, Flexibilität bei der Anwendung der EU-Ausgabenvorschriften und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds.

Eine Übersicht über die Hilfspakete der EU gibt es hier: https://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/coronavirus-Response/

 

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Der DTV informiert auf seiner Homepage aktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern sowie über die Hilfsangebote und sonstige Erleichterungen für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten.

Darüber hinaus gibt der DTV dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gastgebern und Gästen zum Umgang mit Buchungen. Die rechtliche Einordnung kann durch den DTV allerdings nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen und stellt keine Rechtsberatung dar!

Die Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus werden ständig aktualisiert. Bitte verweisen Sie bei der Weitergabe der Informationen ausschließlich per Link auf unsere Homepage www.deutschertourismusverband.de. Damit ist gewährleistet, dass auch immer der aktuellste Informationsstand kommuniziert wird. Vielen Dank.

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Autor(in): Klaus Schäfer
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