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Corona: Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Erleichterung soll ein Jahr lang gelten

Angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomie haben sich die Bundesparteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD Medienberichten zufolge auf eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer für die Branche geeinigt. Demnach soll der Steuersatz auf Speisen in Gaststätten vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 von 19 auf 7 Prozent sinken.

Zugleich verständigten sich die Parteispitzen laut Medien auf eine teilweise Anhebung des Kurzarbeitergelds. Für diejenigen, die mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, soll die Hilfe ab dem vierten Bezugsmonat schrittweise auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns angehoben werden. Diese Regelung soll bis maximal 31. Dezember 2020 gelten.

Weitere Informationen: www.tagesschau.de

Quelle: Tourismus NRW e.V.

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