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Corona-Kabinett beschließt Gutschein-Regelung

Reiseveranstalter, aber auch Freizeitveranstaltungen würden profitieren

Das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung hat eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen beschlossen. Anstelle einer direkten Erstattung sollen Veranstalter Kunden damit einen Gutschein ausstellen dürfen. Gutscheine, die bis Ende kommenden Jahres nicht eingelöst werden, sollen dann erstattet werden. Durch die Gutschein-Regelung soll dringend benötigte Liquidität bei den Unternehmen bleiben. Die EU-Kommission muss den Plänen  noch zustimmen.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de

 

Autor: Tonia Haag

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