Auch Soforthilfen für Kleinstunternehmen möglich.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag einstimmig die Einrichtung eines von der Landesregierung konstruierten NRW-Rettungsschirms gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Im „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz)“ heißt es, dass Mittel in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro für alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden sollen. Um dies zu gewährleisten will das Land Kredite aufnehmen.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige – in Ergänzung zu Bundesprogrammen. Außerdem umfasst das Paket beispielsweise zinslose Steuerstundungen und die Absenkung von Steuervorauszahlungen sowie Bürgschaften.
Weitere Informationen: www.finanzverwaltung.nrw.de
Autor: Tonia Haag
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