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25. März 2020

Corona: Landtag beschließt NRW-Rettungsschirm

Auch Soforthilfen für Kleinstunternehmen möglich.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag einstimmig die Einrichtung eines von der Landesregierung konstruierten NRW-Rettungsschirms gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Im „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz)“ heißt es, dass Mittel in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro für alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden sollen. Um dies zu gewährleisten will das Land Kredite aufnehmen.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige – in Ergänzung zu Bundesprogrammen. Außerdem umfasst das Paket beispielsweise zinslose Steuerstundungen und die Absenkung von Steuervorauszahlungen sowie Bürgschaften.

Weitere Informationen: www.finanzverwaltung.nrw.de

 

Autor: Tonia Haag

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Autor(in): Klaus Schäfer
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Ein Kommentar

Kommentare




  1. Leider werden die sogenannten “Privat-Vermieter” von Ferienunterkünften vergessen. Sie gelten nämlich nicht als “Unternehmer” und werden bei den verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen unter den Tisch gekehrt. Gleichwohl ist ihnen die Vermietung verboten. Es darf auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden. dasss der viele Privat-Vermieter aufgrund Corana und dem damit einhergehenden Vermietungsverbot existenziell gefährdet sind. Steuerliche Erleichterungen nutzen nur dem etwas, der Steuern zu zahlen hat. Ich kann allen Betroffenen nur raten, sich an ihren zuständigen MdL/MdB zu wenden und die teils dramatische Situation darzulegen.

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