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Bärlauch: Es gilt die Handstraußregel…

Ein Meer aus grünem Bärlauch bedeckt derzeit in vielen lichten Laubwäldern den Boden und verströmt einen für viele unwiderstehlichen Geruch nach Knoblauch. Da bekommt man Appetit, und so mancher Wanderer sammelt die Pflanzen für die heimische Küche, um Salat, Dips, Kräuterbutter oder Rührei zu würzen. Allerdings sind einige Bärlauchbestände mitunter schon stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Euskirchen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Pflanzen aufruft.

Regelmäßig gehen im Kreishaus Meldungen ein, dass säckeweise Bärlauch abtransportiert wird, obwohl eine gewerbliche Entnahme strengstens verboten ist. Hohe Preise auf den Wochenmärkten der großen Städte machen diese illegale Entnahme aber offensichtlich attraktiv. „Darüber hinaus ist es generell in Naturschutzgebieten verboten, Pflanzen zu entnehmen – welche auch immer“, sagt Jannik Fuest, Mitarbeiter der UNB. Naturschutzgebiete seien in der Regel ausgeschildert, darüber hinaus könne man sich aber auch auf der Homepage des Kreises Euskirchen informieren, wo alle Naturschutzgebiete auf Karten verzeichnet seien.

„Außerhalb von Naturschutzgebieten gilt die sogenannte Handstraußregel“, so Jannik Fuest. „Das bedeutet: Kleine Mengen dürfen für den Eigengebrauch geerntet werden.“

 

Die Untere Naturschutzbehörde bittet dabei um Beachtung folgender Punkte:

Achtung:  Bärlauch sollte nur von kundigen Naturfreunden gesammelt werden, da die Pflanze mit hochgiftigen Maiglöckchen und der Herbstzeitlosen verwechselt werden kann.

Übrigens: Alternativ lässt sich Bärlauch nach Auskunft der UNB auch hervorragend im eigenen Garten oder als Kübelpflanze kultivieren. Sowohl Bärlauchzwiebeln als auch Pflanzen oder Samen können im Gartencenter gekauft  oder im Internet bestellt werden.

 

Weitere Infos und Karten: www.kreis-euskirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/landschaftsplanung.php

Kontakt und weitere Informationen:
Wolfgang Andres
Pressesprecher der Kreisverwaltung Euskirchen
Stabsstelle 12 – Landratsbüro und Öffentlichkeitsarbeit
Jülicher Ring 32
Büro A334
53879 Euskirchen

Tel.: 02251-15 303 – E-Mail: wolfgang.andres@kreis-euskirchen.de

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