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22. November 2018

Neue Qualitätskriterien für Wandergastgeber ab Oktober 2018

Neues Logo Qualitätsgastgeber

Ab dem 01. Oktober 2018 können sich interessierte Gastgeber in Rheinland-Pfalz über einen der 10 regionalen Tourismusorganisationen nach den überarbeiteten 22 Kern- und 17 Wahlkriterien für Beherbergungsbetriebe oder den 18 Pflichtkriterien für Gastronomiebetriebe zertifizieren lassen. Bei der umfangreichen Überarbeitung der Kriterien für wanderfreundliche Betriebe lag der Fokus des Deutschen Wanderverbandes und seiner Kooperationspartner vor allem darauf, die Kriterien für die Vergabe des Zertifikates zeitgemäß weiterzuentwickeln und diese den veränderten touristischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Darüber hinaus wurden bei den Anpassungen der Qualitätskriterien auch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie das EU-Pauschalreiserecht oder die EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt.

Die für Rheinland-Pfalz landesweit einheitlichen Zertifizierungsgebühren für klassifizierte Betriebe wurden leicht erhöht und betragen nun 150 € netto für die Erst- und Nachzertifzierung. Betriebe, die keine Klassifizierung haben und demnach eine  besondere Prüfung benötigen, zahlen landesweit 180 € netto. Dieses Verfahren wurde in einem landesweiten demokratischen Abstimmungsprozess mit den 10 touristischen Regionalagenturen beschlossen.

Alle Informationen zum Verlauf der Zertifizierung und den Kriterien können hier gelesen und herunter geladen werden.

Kriterienkatalog für Unterkunftsbetriebe

Kriterienkatalog für Einkehrmöglichkeiten

 

Folgende Änderungen im Überblick:

Neuerungen bei Beherbergungsbetrieben

Die wesentlichste konzeptionelle Neuerung bei den Kriterien für Beherbergungsbetriebe eröffnet Hotels, Gasthäuser, Pension und Ferienwohnungen die Möglichkeit, das Zertifikat künftig auch ohne vorhandene Klassifizierung erhalten bzw. verlängern zu können. Durch das Einhalten eines zusätzlich überprüften Mindeststandards in der Ausstattungsqualität wird sichergestellt, dass weiterhin nur gut ausgestattete Wandergastgeber – darunter nun auch Hütten, Wanderheime und Naturfreundehäuser – die Qualitätsauszeichnung erlangen können. Um jedoch eine verlässlich geprüfte Ausstattungsqualität garantieren zu können, empfiehlt der Deutsche Wanderverband weiterhin die Klassifizierung nach einem der bestehenden Klassifizierungssysteme.

Mit der Verpflichtung, dass Wandergäste fortan bei allen zertifizierten Gastgebern Informationen zu Wandermöglichkeiten in ihrer Region auf der Homepage finden können und dass die Themen Barrierefreiheit und Wandern mit Hund erstmalig in die Liste der Wahlkriterien aufgenommen wurden, setzten die Experten auch neue Schwerpunkte bei den Zertifizierungskriterien für Unterkünfte.

Flexiblere Öffnungszeiten-Regelung bei Gastronomiebetrieben

Die Umstellung auf die überarbeiteten Qualitätskriterien ermöglicht es zudem, dass sich Restaurants und Gaststätten von Unterkünften als Gastronomiebetriebe zertifizieren lassen können, auch wenn diese zusätzlich noch Übernachtungsmöglichkeiten vorhalten. Diese Betriebe erhalten dann das Zertifikat mit dem Zusatz „gastronomie“ und dürfen das Siegel nur in Zusammenhang mit ihrem Gastronomiebetrieb verwenden.

Mit der Einführung einer flexibleren Öffnungszeiten-Regelung können sich Gastronomen nun stärker an den eigenen betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Gleichzeitig bietet die Neuregelung den wandernden Gästen die größtmögliche Sicherheit, dass sie unterwegs nicht vor verschlossenen Türen stehen. Denn künftig muss ein Gastgeber nicht nur gut sichtbar auf seiner Homepage auf die Öffnungszeiten seines Betriebes hinweisen, sondern diese auch den örtlichen bzw. umliegenden Tourist-Informationen für deren Beratungen mitteilen.

Quelle: Deutscher Wanderverband

www.wanderbares-deutschland.de/gastgeber


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