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20. Juli 2018

Belgien gewährt als fünftes Land in Europa Hoteliers freie Preisgestaltung und die Glaubwürdigkeit von Online-Bewertungen

Das belgische Bundesparlament hat am gestrigen Abend einstimmig (!) ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sog. Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verbietet. Mit dem von unseren Mitgliedern HORECA Brüssel, HORECA Flandern und HORECA Wallonie angestoßenem und von der belgischen Verbraucherorganisation „Test Achat“ unterstütztem gesetzlichen Verbot folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verboten worden sind. Mit der gestrigen Entscheidung ist nun über die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes (bezogen auf die Übernachtungszahlen) frei von solchen wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln und die Hoteliers können dort die Bedingungen für den Vertrieb ihrer eigenen Produkte frei gestalten. …

ISO legt Standard zur Steigerung der Glaubwürdigkeit von Online-Bewertungen vor. Weitere Informationen hier:

Kategorien:
Betriebe · DEHOGA · Hotellerie

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Autor(in): Klaus Schäfer
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