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17. Juli 2018

Infoveranstaltung Neues Reiserecht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt künftig auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz.
Jedes Tourismusunternehmen, egal ob klassische Veranstalter, Agentur, Reisebüro oder Hotelier, jeder ist von der neuen Richtlinie betroffen und muss die neuen Rechtsvorschriften im Reisevertrieb einführen. Hierbei ist vieles zu beachten, wie eine erweiterte Haftungssicherung, Insolvenz- und Kundengeldabsicherung oder eine erweiterte Informationspflicht.
Haben Sie die Neuerungen bereits in ihre Prozesse implementiert und sind Sie auf diese eingestellt.

Um Sie bei Ihrer persönlichen Umsetzung der notwendigen Regelungen bestmöglich zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu unserer nächsten kostenlosen Informationsveranstaltung für die Tourismuswirtschaft ein.

Diese findet statt am Donnerstag, den 16. August 2018 von 14:30 bis 16:00 Uhr in dem Bildungszentrum der IHK Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier im Raum 2.2 und richtet sich an Geschäftsführer, Inhaber, Mitarbeiter und Auszubildende aus dem Gastgewerbe sowie an Reiseveranstalter und Reisevermittler.

Nach den positven Rückmeldungen der vergangenen Veranstaltung konnten wir als Referentin wieder die Rechtsanwältin Sabine Peruche, Kanzlei Rechtsanwälte Grassl  Monnerjahn Fensch und Kollegen aus Koblenz, gewinnen, die Ihnen die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vorstellt und dabei den dringlichsten Fragen auf den Grund geht:

o    Wer ist betroffen?
o    Was ist unter einer Pauschalreise zu verstehen?
o    Was ist keine Pauschalreise?
o    Welche Konsequenzen hat es für den Gastgeber, wenn er Veranstalter / Vermittler ist?
o    Wann wird der Vermittler, Gastgeber, Beherbergungsbetrieb zum Reiseveranstalter?
o    Welche sind die Schritte zur Umsetzung im Unternehmen?

Bitte melden Sie sich bis zum 10. August 2018 unter dem folgenden Link an.


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