Informationsveranstaltung zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb und der neuen Versammlungsstättenverordnung 2018
Der Weg bis zur Gründung eines Unternehmens oder der Übernahme eines bestehenden Betriebes ist häufig mit einigen Herausforderungen gespickt. Auch Neuinvestitionen und bauliche Veränderungen in bestehenden Objekten werfen viele Fragen auf, die es im Vorfeld zu klären gilt. Wichtige Themen die es hierbei keinesfalls zu vernachlässigen gilt, sind der vorbeugende Brandschutz sowie der Arbeitsschutz. Was gilt es hierbei an gesetzlichen Bestimmungen und sinnvollen Maßnahmen für Unternehmer zu beachten? Besteht Bestandsschutz für meinen Betrieb? Wann sollte ich mich in meiner Planung mit dem Thema Brandschutz/ Arbeitsschutz befassen? Welche Ansprechpartner sind bei dem Thema einzubinden?
Im Rahmen einer kostenlosen Informationsveranstaltung mit der Berufsfeuerwehr Trier am 21. Juni 2018, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum, Raum 2.2, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier möchten wir interessierten Unternehmen aus dem Gastgewerbe nicht nur die wesentlichen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz aufzeigen, sondern darüber hinaus auch über die wesentlichen Änderungen der im September 2018 in Kraft tretenden neuen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) informieren, die an den Betreiber von Versammlungstätten und an Veranstalter neue Anforderungen stellt und zusätzliche Verantwortlichkeiten mit sich bringt.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an schroeder@trier.ihk.de bis spätestens 15. Juni 2018. Den genauen Ablauf der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programmablauf auf unserer Webseite.