Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt künftig auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Auf Unternehmen kommen dabei einige neue Rechtsvorschriften im Reisevertrieb zu. Um Sie bei Ihrer persönlichen Umsetzung der notwendigen Regelungen bestmöglich zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu unserer nächsten kostenlosen Informationsveranstaltung für die Tourismuswirtschaft ein.
Diese findet statt am 26. April 2018 von 14:30 bis 16:00 Uhr in dem Bildungszentrum der IHK Trier, Herzogenbuscher Straß e12, 54292 Trier im Raum 2.2 und richtet sich an Geschäftsführer, Inhaber, Mitarbeiter und Auszubildende aus dem Gastgewerbe sowie an Reiseveranstalter und Reisevermittler.
Als Referentin konnten wir die Rechtsanwältin Sabine Peruche, Kanzlei Rechtsanwälte Grassl Monnerjahn Fensch und Kollegen aus Koblenz, gewinnen, die Ihnen die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vorstellt und dabei den dringlichsten Fragen auf den Grund geht:
Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Ergänzend werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie sind ab dem 1. Juli 2018 auch touristische Informationsstellen, Reisevermittler, Reisebüros aber auch Beherbergungsbetriebe oder Gastgeber betroffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen.
Anmeldung bis spätestens zum 20. April 2018 über die Webseite der IHK Trier.