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10. Februar 2018

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie – jetzt wird es ernst!

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt künftig auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Auf Unternehmen kommen dabei einige neue Rechtsvorschriften im Reisevertrieb zu. Um Sie bei Ihrer persönlichen Umsetzung der notwendigen Regelungen bestmöglich zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine Reihe von Informationsveranstaltungen, zu denen wir Sie hiermit herzlich einladen möchten.
Als Referentin konnten wir die Rechtsanwältin Sabine Peruche, Kanzlei Rechtsanwälte Grassl Monnerjahn Fensch und Kollegen aus Koblenz, gewinnen, die Ihnen die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vorstellt und dabei den dringlichsten Fragen auf den Grund geht:
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  • Wer ist betroffen?
  • Was ist unter einer Pauschalreise zu verstehen?
  • Was ist keine Pauschalreise?
  • Welche Konsequenzen hat es für den Gastgeber, wenn er Veranstalter / Vermittler ist?
  • Wann wird der Vermittler, Gastgeber, Beherbergungsbetrieb die TI etc. zum Reiseveranstalter?
  • Welche sind die Schritte zur Umsetzung im Unternehmen?
Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Ergänzend werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie sind ab dem 1. Juli 2018 auch touristische Informationsstellen, Reisevermittler, Reisebüros aber auch Beherbergungsbetriebe oder Gastgeber betroffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Die Termine werden wie folgt angeboten:
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Dienstag, 20.03.2018, 15.00 – 17.00 Uhr.
Rathaus der Stadt Zell,
Balduinstr. 44, 56856 Zell (Mosel).
Schwerpunkt: Tourist-Informationen

Freitag, 23.03.2018, 14.00 – 16.00 Uhr.
IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen,
Wiedstraße 9, 57610 Altenkirchen.

Montag, 09.04.2018, 14.00 – 16.00 Uhr,
IHK-Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Joerresstraße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Dienstag 10.04.2018, 15.00 – 17.00 Uhr,
Rathaussaal Bacharach,
Oberstraße 1, 55422 Bacharach.

Ihre verbindliche Anmeldung können Sie direkt HIER vornehmen.


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