Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen – zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
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Der DIHK hat einen aktuellen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz für den verpflichtenden Aushang in Gastronomiebetrieben erstellt. Dieser kann nachfolgend kostenfrei zur individuellen Verwendung heruntergeladen werden: