Das neue Reiserecht tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Die Unternehmen müssen sich aber heute schon auf die neuen Regelungen einstellen. In Zusammenarbeit mit RA Anja Smettan-Öztürk erstellt der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen. Heute stellen wir Ihnen das bereits dritte Merkblatt zur Verfügung, dass sich insbesondere an Reiseveranstalter richtet. Ein viertes Merkblatt für Tourismus-Informationsstellen wird die Rheihe komplettieren.
Das neue Merkblatt für Reiseveranstalter können Sie nachfolgend herunterladen:
2017_Infoblatt-Reiserecht_Veranstalter
Das bereits erschienene Merkblatt für Gastgeber können Sie hier herunterladen:
2017_Infoblatt-Reiserecht_Gastgeber_DIHK
Das bereits erschienene Merkblatt für Vermittler können Sie hier herunterladen:
2017_Infoblatt-Reiserecht_Vermittler