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8. November 2017

Länderkürzel in Meldescheinen

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Privatzimmer, Ferienwohnung oder Hotel – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz auszustellen. Seit November 2015 können Betriebe den Meldeschein mit den Gastdaten elektronisch ausfüllen, ausdrucken und vom Gast bei der Ankunft handschriftlich unterschreiben lassen. Bei der Angabe der Staatsangehörigkeit werden zum Teil noch unterschiedliche Länderkürzel verwendet.

Für die einheitliche Erfassung ausländischer Gäste empfiehlt der DTV die Verwendung des ISO-Alpha-2-Ländercodes gemäß ISO-Standard 3166. Er wird sowohl für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes als auch innerhalb der „Global Types“ des DRV genutzt.

DTV-Papier „Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz inkl. Verfahrensbeschreibung der digitalen Meldescheinabwicklung

Quelle: DTV, Tourismusnetzwerk Thüringen


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Autor(in): Stephan Kohler
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