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27. Oktober 2017

Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie für Sie?

Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie? Diese Frage dürfte derzeit zahlreiche branchenzugehörige Betriebe beschäftigen.

Die neuen Regeln der EU-Pauschalreiserichtlinie, die bis Ende 2017 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, verunsichern derzeit viele Unternehmen. Das neue Reiserecht tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Reisebüros, Übernachtungsbetriebe oder Tourist-Informationen sind von der Richtlinie genauso betroffen wie klassische Reiseveranstalter.

Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führte zu heftiger Kritik bei den betroffenen Unternehmen und den Branchenvertretern. Die Tourismuswirtschaft beklagte zusätzliche Belastungen, ein Mehr an Bürokratie, ein höheres Haftungsrisiko und starke Rechtsunsicherheit durch den Gesetzesentwurf.

Die Kritik der Unternehmen und die Stellungnahmen der Tourismusorganisationen zeigte Wirkung. Das BMJV nahm Änderungen am Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der EU Pauschalreiserichtlinie vor. Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung zeigen wir auf, was die Novellierung bringt und auf was die Branche zukünftig bei Buchungen oder bei der Veranstalterhaftung achten muss.

Konkret wollen wir folgenden Fragestellungen nachgehen?

  • Warum wurde der aus dem Jahr 1990 stammende Rechtsrahmen novelliert?
  • Für wen gilt das neue Pauschalreiserecht, für wen nicht?
  • Was ist unter der vermittelten verbundenen Reiseleistung zu verstehen?
  • Wann und vom wem muss eine Insolvenzabsicherung vorgelegt werden?
  • Wer wird unter welchen Umständen zum Reiseveranstalter? Was gibt es zu beachten?
  • Worüber müssen die sogenannten „Formblätter“ informieren?
  • Werden Onlineportale Reisebüros gleichgestellt?
  • Was passiert, wenn nicht ordnungsgemäß über die Reiseleistung informiert wird?
  • Sind davon auch Beherbergungsbetriebe und kommunale touristische Informationsstellen betroffen?
  • Welche Gefahren lauern in der Praxis? Hier werden wir konkrete Anwendungsbeispiele aufzeigen.

Als Referentin konnten wir Frau Rechtsanwältin Sabine Peruche von der Kanzlei Rechtsanwälte Grassl Monnerjahn Fensch und Kollegen aus Koblenz gewinnen.

Unsere kostenfreien Informationsveranstaltungen werden wie folgt angeboten:

Wir bitten bis zum 01.11.2017 um Ihre verbindliche Anmeldung.

Unser Merkblatt finden Sie hier, dass Sie bei Ihrer Vorbereitung für 2018 unterstützt.


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