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10. Oktober 2017

Eifelquerbahn  wird nicht kommunal für touristische Verkehre aktiviert

Kommunale Arbeitsgruppe unterbreitet Staatssekretär Andy Becht Ergebnisse.

Die Teilnehmer der kommunalen Arbeitsgruppe zur Reaktivierung der Eifelquerbahn hatten am 19.09.2017 Andy Becht, Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, sowie die Landtagsabgeordneten der Landkreis Vulkaneifel und Cochem- Zell zu einem gemeinsamen Gespräch in der Verbandsgemeinde Ulmen eingeladen.

Die kommunale Arbeitsgruppe besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Gerolstein, Daun, Kelberg, Ulmen und Kaisersesch, sowie den Landräten der Kreise Vulkaneifel und Cochem Zell. Seit dem Jahr 2014 prüfte diese AG, inwieweit eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre unter kommunaler Trägerschaft möglich wäre. Das Land hatte für die Instandsetzung der Infrastruktur eine Förderung von bis zu 85 % in Aussicht gestellt, sollten die Kommunen die Eifelquerbahn in ihre Verantwortung (und Kostenträgerschaft) übernehmen.

Nach eingehender Prüfung kommen die Anrainer Kommunen zu der Erkenntnis, dass eine Übernahme der Eifelquerbahn in kommunale Verantwortung nicht möglich ist und übergeben StS Becht eine Resolution. Darin fordern die Landkreise und Verbandsgemeinden die Sanierung und Reaktivierung der EQB im Rahmen des SPNV im Rheinland-Pfalz Taktes. Die  notwendigen finanziellen Aufwendungen für die Streckensanierung zur rein touristischen Nutzung halten die Verantwortlichen gegenüber dem Steuerzahler für nicht vertretbar. Die  Bürgermeister und Landräte weisen zudem auf die strukturelle Bedeutung der Eifelquerbahn für die Eifel als Verbindung zwischen Eifelstrecke und Rheinschiene hin und fordern gegenüber der Landesregierung die Angleichung der Lebensverhältnisse des ländlichen an den urbanen Raum. Das Land wird gebeten, zügig eine  Entscheidung zu treffen, damit man mit Zukunftsplanungen für die Bahnstrecke beginnen kann.

Für den Zweckverband SPNV Nord, der für die Verkehrsbestellung verantwortlich ist, lägen die Kosten einer kompletten Reaktivierung mit 900.000 Fahrplankilometern im Rheinland-Pfalz Takt bei ca. 10 Mio. € / Jahr.

StS Becht hatte Verständnis für die Belange der kommunalen Vertreter. Er sicherte zu, die Angelegenheit zügig zu prüfen. Er gab jedoch zu bedenken, dass auch von Landesseite haushaltrechtliche sowie beihilferechtliche Hürden bestünden. Das Land habe keine Möglichkeit, sich finanziell bei Projekten zu engagieren, für die ein volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachgewiesen werden kann. Dies sei jedoch das Ergebnis der letzten Untersuchungen zur SPNV- Reaktivierung der Eifelquerbahn gewesen. Man würde jedoch prüfen, ob ggf. Mittel der Bundes (DB Netz AG ist als Eigentümer der Strecke nach Kündigung des Pachtvertrags derzeit verantwortlich) für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stünden.

Resolution zur Reaktivierung der Eifelquerbahn
Zukunft der Eifelquerbahn – Möglichkeiten und Strategien

Schlussergebnis der kommunalen Arbeitsgruppe EQB

§ 3 des Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz benennt den Schienenpersonen-nahverkehr als Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs.

Durch den Eifelraum führt jedoch lediglich die Bahnstrecke Köln-Trier von Nord nach Süd; auf der Hälfte der Strecke liegt der Bahnhof Gerolstein mit immerhin rd. 600.000 Ein- und Ausstiegen pro Jahr. In östlicher Richtung gibt es  eine gut frequentierte Verbindung  nach Andernach, die  in Kaisersesch beginnt. Die, zwischen diesen beiden Strecken gelegenen Kommunen haben keine Anbindung an das Schienennetz und somit keinen unmittelbaren Zugang als Lückenschluss zum Rheinland-Pfalz-Takt 2015 sowie zum Fernverkehr der Rheinschiene.

In Artikel 1 Abs. 2 und 3 seiner Verfassung hat sich das Land Rheinland-Pfalz dem Gemeinwohl verpflichtet. Diesem Verfassungsauftrag folgend hat das Land – unter Berücksichtigung  bereits vorhandener Ressourcen –  für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Rheinland-Pfalz zu sorgen.

Vor dem Hintergrund, dass ca. 100 Mio. Euro in die Schienenerschließung des Flugplatzes Hahn durch die Reaktivierung der Hunsrück Bahn und auch 34 Mio. Euro an Landesmitteln in die Reaktivierung der S-Bahn-Strecke zwischen Zweibrücken und Homburg fließen sollen, muss auch den Menschen in der Eifel  Mobilität durch die Reaktivierung der Eifelquerbahn ermöglicht werden!

Demzufolge darf die noch vorhandene Schieneninfrastruktur der Eifelquerbahn keinesfalls dem Verfall überlassen werden!

Der Großraum Eifel darf nicht in weiten Teilen  vom Schienenverkehr „abgehangen“ bleiben!

Stattdessen gilt es, insbesondere im Hinblick auf eine sich demografisch verändernde Gesellschaft, vorhandenes Potential zur Stärkung  dieser ländlich geprägten Region zu nutzen und die Möglichkeiten zur zukunftsorientierten Vernetzung energieeffizienter Mobilitätsformen zu erweitern!

Der Eifelbereich des Landes Rheinland-Pfalz erfährt einen starken Abschmelzungsprozess in demografischer Sicht. Um diesem entgegenzuwirken, ist gerade auch eine zusätzliche Erschließung über die Schiene von immens wichtiger Bedeutung.

Nicht zu vernachlässigen sind die Möglichkeiten des Gütertransportes auf der Schiene, die auch in wirtschaftlicher Sicht für den strukturschwachen Eifelbereich essentiell ist. Auch  ökologisch orientierte Touristen  im Gesundland Vulkaneifel und die zunehmende Zahl von Kunden im SPNV sollten einen strukturierten, funktionierenden Personenverkehr auf der Schiene wie auch auf der Straße vorfinden.

Der aktuelle Raumordnungsplan für die Region Trier sieht im Teilbereich Verkehr im Rahmen der  Sicherung und des Ausbau des regionalen Grundnetzes selbstverständlich die Eifelquerbahn als festen Bestandteil der regionalen Grundversorgung.

Aktuelle Gutachten beziffern die Kosten für eine Instandsetzung der Schieneninfra-struktur, nur für touristische Fahrten, mit rund 24 Mio. Euro. Es ist kommunalpolitisch nicht zu verantworten, dass eine derartig hohe Summe Steuergeld (davon rd. 3,6 Mio Euro aus kommunaler Kasse)  in die Schieneninfrastruktur investiert werden soll, sind doch die Kosten für eine Gesamtreaktivierung für den fahrplanmäßigen SPNV,  mit rund 40 Mio. Euro, vergleichsweise günstig. Vor dem Hintergrund, dass nach den aus den Gutachten gewonnenen Erkenntnissen eine rein touristische Nutzung nicht in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht, halten wir eine Aktivierung nur für touristische Zwecke für nicht vertretbar.

Eine Investition muss für alle Menschen in der ländlichen Region Eifel – Einheimische und Gäste – nachhaltig und zukunftssicher sein. Nur der Erhalt der Strecke sichert die Optionen zukünftiger Mobilitätsformen und Mobilitätsmöglichkeiten in der Eifel. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit den Grundfunktionen der Daseinsvorsorge unter den Vorzeichen des demografischen Wandels zukunftsfähig gestaltet werden.

Die Landkreise – als Träger des straßengebundenen ÖPNV – kommen dieser Verpflichtung bereits umfassend nach, indem das ÖPNV Konzept Rheinland-Pfalz zur Flächenerschließung im ÖPNV zeitnah umgesetzt wird. Damit wird die Anbindung aller Orte an die  Versorgungszentren in den Landkreisen für alle Gruppen der Bevölkerung sowie für die Gäste unserer Region gewährleistet.

Das Land sollte nunmehr – als Aufgabenträger des schienengebundenen Personennahverkehrs – die Anbindung an Oberzentren und Fernlinien entlang des Rheins – auch auf der Schiene –  ermöglichen.

Deshalb fordern die Landkreise Vulkaneifel und Cochem–Zell sowie die Verbandsgemeinden Gerolstein, Daun, Kelberg, Ulmen und Kaisersesch vom Land Rheinland-Pfalz zur Umsetzung des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahnerkehr Rheinland-Pfalz Nord vom 20.06.2012

die Reaktivierung der Eifelquerbahn als Bahnlinie im Rheinland-Pfalz Takt !

Die kommunale AG Reaktivierung Eifelquerbahn schlägt hierfür ein 3-Phasen-Modell vor:

Stufe : Kaisersesch – Ulmen:

Instandsetzungsaufwand ist aufgrund der Streckenlänge  (15 km) überschaubar. Hier wird auf die Ertüchtigung der Strecke für ca. 3 Mio. € Ende 2007 bis Anfang 2009 hingewiesen.

Stufe: Ulmen – Daun: 

Die Bahn sollte im Herzen des Naturparks und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel und dem Gesundland Vulkaneifel für Einheimische und Gäste zur Verfügung stehen.

Stufe: Daun – Gerolstein

Der Ausbau bis nach Gerolstein ist kosten- und zeitaufwändig, da das Kylltalbauwerk (bei Pelm)  für einen funktionierenden Schienenverkehr erneuert werden muss. Jedoch bietet eine Anbindung der westlichen Eifel mit der Eifelstrecke (Trier-Köln)  an die  Rheinschiene viel Fahrgastpotential.

 

Ulmen, den 19.09.2017

 

Landrat Heinz-Peter Thiel                                      Landrat Manfred Schnur

Landkreis Vulkaneifel                                              Landkreis Cochem-Zell

Bürgermeister Matthias Pauly                                Bürgermeister Werner Klöckner

Verbandsgemeinde Gerolstein                                Verbandsgemeinde Daun

Bürgermeister Karl Häfner                                       Bürgermeister Alfred Steimers

Verbandsgemeinde Kelberg                                     Verbandsgemeinde Ulmen

Bürgermeister Albert Jung

Verbandsgemeinde Kaisersesch

 

 

Kontakt:

Meike Welling Kreisverwaltung Vulkaneifel

Organisation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mainzer Straße 25 54550 Daun

Tel.: 06592 / 933 – 298 Fax: 06592 / 98 50 33

www.vulkaneifel.de

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Autor(in): Klaus Schäfer
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