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26. Juni 2017

Experten geben Tipps für barrierefreie Unterkünfte

Weltweit bieten Reiseunternehmen Urlaub in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen an, die Barrierefreiheit versprechen. Buchen können Verbraucher diese Angebote über spezielle Internet-Portale sowie Reisebüros. Menschen mit Beeinträchtigungen sollten wichtige Punkte vor der Buchung unbedingt genau prüfen, denn es gibt weltweit keine einheitlich festgelegten Kriterien für Barrierefreiheit. Das bundesweit einheitliche Informations- und Bewertungssystem „Reisen für Alle“ unterscheidet nach Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, für Rollstuhlfahrer, für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zusätzlich werden Betriebe nach den Anforderungen in die Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ unterteilt. Gäste können die Eignung des Angebots auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen – beispielsweise ein Mensch mit Stock, eine Brille, ein Ohr oder ein Rollstuhl. „Ist den Symbolen ein kleines „i“ beigefügt, steht das für „teilweise barrierefrei“ und Betroffene sollten unbedingt genauer nachlesen, ob es den eigenen Ansprüchen genügt.

Schon der Weg zur Unterkunft sollte barrierefrei, also ohne Steigungen, und gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen sein. Geländer und Handläufe entlang des Wegs können hilfreich sein. Im Inneren der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug vorhanden sein.

In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen wichtig. Hilfreich ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet. Reisende sollten auf eine gute Erreichbarkeit von Gemeinschafts- und Speiseräumen sowie von Außenanlagen der Unterkunft achten, aber sich auch nach der Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten wie Museen, Kirchen und Strandanlagen erkundigen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.reisen-fuer-alle.de sowie unter www.deutschland-barrierefrei.erleben.de. Informationen zu den Beratungsangeboten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen sowie zur Terminvereinbarung finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

 

Termine in Daun:

Die nächsten Beratungstermine in Daun finden am Dienstag, den 18. Juli 2017, den 15. August 2017 und den 19. September 2017, in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Kreisverwaltung Daun, Mainzer Straße 25, statt.

Termine in Wittlich:

Die nächsten Beratungstermine in Wittlich finden am Dienstag, den 11. Juli 2017 und Dienstag den 12. September 2017 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16 statt.

Terminvereinbarung ist bei Silvia Maas in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter der Rufnummer 06571 / 14 23 72 oder per E-Mail an silvia.maas@bernkastel-wittlich.de möglich.

Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 06131/223078 oder per E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de möglich. Ansprechpartnerin für weitere Informationen: Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle, Tel.: 06131/223078

 

Über die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Träger der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist die Verbraucherzentrale e.V., Kooperationspartner die Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Finanziert wird sie durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Weitere Standorte, in denen die Landesberatungsstelle stundenweise berät, sind in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Kreuznach, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neuwied, Pirmasens, Speyer, Trier und Wittlich.

 

Kontakt:

Mike-D. Winter
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Fachbereich 01 – Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Tel.: 06571 14-2205
E-Mail: Mike.Winter@Bernkastel-Wittlich.de
Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de


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Autor(in): Klaus Schäfer
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