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9. April 2017

Endlich Klarheit für Ferienwohnungsvermieter! Bundesrat macht Weg frei für geänderte Baunutzungsverordnung.

Berlin, 31. März 2017: Ferienwohnungsvermietung in der rechtlichen Grauzone gehört durch die geänderte Baunutzungsverordnung endlich der Vergangenheit an, kommentiert der Deutsche Tourismusverband (DTV). Die Verordnung hat heute den Bundesrat passiert und tritt im April in Kraft. Erstmals wird damit klargestellt: Ferienwohnungen und -häuser in allgemeinen Wohngebieten können ausnahmsweise als „nicht störende Gewerbebetriebe“ oder „kleine Beherbergungsbetriebe“ erlaubt sein. In reinen Wohngebieten können sie als „kleine Beherbergungsbetriebe“ genehmigungsfähig sein, vorausgesetzt die Wohnnutzung überwiegt. Die Neuregelung lässt nicht nur Ferienwohnungsvermieter aufatmen. Die Kommunen können nun erstmals über die Bebauungspläne steuern, wo Ferienwohnungen und -häuser zulässig sein sollen.

„Nach jahrelangem Ringen haben die Ferienwohnungsvermieter nun endlich Rechts- und Planungssicherheit“, sagt DTV-Präsident Reinhard Meyer erleichtert. Jetzt sind die Kommunen am Zug: Sind bislang weder „nicht störende Gewerbebetriebe“ noch „kleine Beherbergungsbetriebe“ im Bebauungsplan vorgesehen, kann der Bebauungsplan überarbeitet werden. Sind dagegen beide Nutzungsarten bereits im Bebauungsplan festgelegt, ist keine Überplanung notwendig. „Mit der Einschränkung für die reinen Wohngebiete sind wir jedoch nicht zufrieden“, kritisiert Reinhard Meyer. Nach der Neuregelung dürfen in reinen Wohngebieten nur Ferienunterkünfte vermietet werden, bei denen das Dauerwohnen überwiegt. Der DTV hatte mit seinen Mitgliedern für eine andere Lösung gekämpft: „Sinnvoller wäre es gewesen, den Kommunen den Spielraum zu lassen, über Bebauungspläne das Ferienwohnen in reinen Wohngebieten zu regeln“.

Die Baunutzungsverordnung ist Teil eines Gesetzespakets zur Anpassung des Städtebaurechts.

Quelle: Deutscher Tourismusverband (DTV)


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Autor(in): Stephan Kohler
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