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5. Januar 2017

Informationsveranstaltung: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch Kassen geführt werden, welche den neuen steuerlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen an die elektronische Kassenbuchführung sind besonders hoch, wie bspw. das Aufzeichnen der Einzelumsätze oder die unveränderbare Speicherung für mindestens zehn Jahre u.v.m. Bei unterlassener möglicher Nachrüstung ist keine ordnungsgemäße Buchführung gegeben. Hintergrund ist die im Jahr 2010 vom Bundesfinanzministerium neu definierte Regelung zur Kassenführung und Nachrüstungspflicht. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen läuft am 31. Dezember 2016 aus.

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen und gastronomische Betriebe, die Registrierkassen nutzen.

Datum und Ort:
Dienstag, 07.02.2017, 17:00 Uhr – 19:00 Uhr, IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz.
Mittwoch, 08.02.2017, 15:00 Uhr – 17:00 Uhr, Stadthalle Montabaur, Koblenzer Str. 2, 56410 Montabaur.
Donnerstag, 09.02.2017, 15:00 Uhr – 17:00 Uhr, Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem.

Im Anschluss an den Vortrag findet ein Get together statt.

Inhalte des Impulsvortrags:
– Aktuelle Entwicklungen der Betriebsprüfungen
– Beschreibung der einzelnen Kassensysteme
– a) Offene Ladenkasse
– b) PC- und Registrierkassen
– Der sog. Kassenerlass des Bundesfinanzministeriums aus 2010 und seine Übergangsfristen
– Der neueste Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
– Die „GoBD“ und ihre praktischen Auswirkungen auf die Kassenführung
– Manipulationssicherheit

Referent:
Walter Sesterhenn, Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt über dieses wichtige Thema zu informieren und Ihre Fragen mit unserem Experten zu diskutieren. Wir bitten um Ihre verbindliche Anmeldung, die Sie direkt hier bis zum 27.01.2017 vornehmen können.

Kategorien:
DEHOGA · Gastronomie · Hotellerie

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Autor(in): Klaus Schäfer
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