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1. Juni 2017

Mehr Rechtssicherheit im EU-Beihilferecht

Der DTV hat sich in den vergangenen Jahren intensiv zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium für mehr Rechtssicherheit im EU-Beihilferecht eingesetzt. Die Europäische Kommission hat nun beihilferechtliche Lösungsansätze jenseits der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) dargelegt, wie das BMWi in einem Schreiben mitteilt. So hat die Kommission klargestellt, dass etliche Aktivitäten von öffentlichen Tourismusorganisationen nicht-wirtschaftlich und damit nicht beihilferelevant sind. Auch das allgemeine Destinationsmarketing sei als beihilfefrei zu werten. Laut BMWi-Schreiben könne in vielen anderen Fällen zudem davon ausgegangen werden, dass diese nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Außerdem seien, wenngleich in engen Grenzen und im Einzelfall zu prüfen, grundsätzlich auch Finanzierungen auf Grundlage der DAWI-Regelungen (also insb. des DAWI-Beschlusses und der DAWI-De-minimis-Verordnung) denkbar.
Was bedeutet das Schreiben des BMWi für die Tourismusorganisationen in der Praxis? Die Generaldirektion Wettbewerb hat einen Entwurf eines Arbeitsdokuments für diesen Sektor vorgelegt, der mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden soll. Der DTV wird sich aktiv in den Prozess einbringen.

Quelle: Meldung des Deutschen Tourismusverbands e.V. (DTV) vom 01.06.2017


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Autor(in): Stephan Kohler
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