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7. Februar 2017

Fördermöglichkeiten zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Modellregion Vulkaneifel

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz hat Anfang 2015 einen Wettbewerb zum Thema „Tourismus für Alle“ in Rheinland-Pfalz ausgelobt. Mit dem Wettbewerbsbeitrag unter dem Titel „Vulkaneifel: Naturerlebnis für Alle“ ging die Modellregion Vulkaneifel als eine von zehn Siegerregionen in Rheinland-Pfalz hervor. Zuvor haben die Tourist-Informationen der Vulkaneifel (GesundLand Vulkaneifel, Gerolsteiner und Hillesheimer Land, Kelberg und Oberes Kylltal),  die Verbandsgemeinden sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter der Federführung des Natur- und Geopark Vulkaneifel intensiv an diesem Wettbewerbsbeitrag gearbeitet.

Mit der Auslobung der Vulkaneifel als Modellregion stehen nun für die Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen und der touristischen Infrastruktur über eine Million Euro an Fördermittel zur Verfügung.

Die dafür bereitgestellten Fördermittel sehen vor, Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien touristischen Angebote entlang der gesamten Servicekette zu fördern.

Voraussetzungen für eine Förderung der klein und mittelständigen Betriebe sind unter anderem, dass diese sich in der Modellregion befinden, mindestens sieben Monate im Jahr geöffnet haben und nach Maßnahmenende mindestens zehn Betten oder drei Ferienwohnungen mit insgesamt zehn Betten vorhanden sind bzw. mindestens zehn Tische in einem Gastronomiebetrieb.

Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Betrag zur Verbesserung oder zur Schaffung eines barrierefreien Angebotes der Betriebsstätte leisten. Barrierefreiheit bezieht sich hierbei nicht nur auf Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sonst auch auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffassungsgabe sowie Lebensmittelunverträglichkeiten. Eine Förderung für den Umbau, die Errichtung oder die Erweiterung von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Wirtschaftsgütern zur Barrierefreiheit ist möglich. Beispiele hierzu können ein Um- und Ausbau von Sanitärräumen, die Einrichtung geeigneter Parkplätze, Zuwege oder Türverbreiterungen oder die Anschaffung oder der Einbau geeigneter Möbel sein.

Eine Förderung bis zu einem Subventionswert von 40 % und einem Mindestzuschussbetrag von 20.000 € ist möglich. Anträge hierzu können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.

An die Förderung sind Bedingungen nach Maßnahmenabschluss geknüpft. In Beherbungsbetrieben müssen mindestens 10 % der Zimmer barrierefrei ausgebaut und  in Gastronomiebetrieben mindestens 50 % der Tische barrierefrei nutzbar sein. Des Weiteren müssen die geförderten Betriebe nach spätestens sechs Monaten nach Maßnahmenabschluss mindestens die Zertifizierung „Reisen für Alle – Barrierefreiheit geprüft Stufe 1“ nachweisen. Mehr Informationen zum Thema und Unterstützung bei der Bearbeitung der Anträge erteilt:

 

Kontakt:

Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH

Claudia Mittler, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-449

E-Mail: geopark@vulkaneifel.de


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Autor(in): Stephan Kohler
Kommunikation Wirtschaftsstandort Eifel - Qualitätsmanagement
www.standort-eifel.de · E-Mail: kohler@eifel.info · Telefon: 06551-96 56-33
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